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   VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01   

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https://dejure.org/2002,84364
VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01 (https://dejure.org/2002,84364)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2002 - 24 DH 141/01 (https://dejure.org/2002,84364)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 24 DH 141/01 (https://dejure.org/2002,84364)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.09.1989 - 1 D 69.88

    Bundesbeamter - Disziplinarverfahren - Menschenrechtskonvention

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, das im Strafverfahren zu einer Strafmilderung, in Einzelfällen sogar zum Absehen von einer Strafe führen kann (vgl. Köhler/Ratz, Bundesdisziplinarordnung, 2. Aufl., A V Rdnr. 128), ist im Disziplinarverfahren nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1989 - 1 D 69.88 - DVBl. 1990, 259).

    Allenfalls im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen können übermäßige Verzögerungen des Verfahrens mildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1989, a.a.O., S. 260).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Auch die strafgerichtliche Verurteilung wegen Gefangenenbefreiung als Amtsträger rechtfertigt keine disziplinargerichtliche Milderung, weil das strafgerichtliche und disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die besonderen ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßregelung unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme mahnend auf künftiges pflichtgemäßes Verhalten hinweist (BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 [372]).
  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach §§ 4 Abs. 1, 61 HDO begründet nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens; sie gebietet nicht einmal die Anwendung einer ihrer Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.02.1979 - 1 D 24.78 - und vom 18.04.1979 - 1 D 60.78 - BVerwGE 63, 195 und 222; st. Rspr.), denn eine Verschlechterung der prozessualen Rechtsposition des Beamten tritt im Disziplinarverfahren allein auf Grund der Verfahrensdauer nicht ein.
  • BVerwG, 23.02.1979 - 1 D 24.78
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach §§ 4 Abs. 1, 61 HDO begründet nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens; sie gebietet nicht einmal die Anwendung einer ihrer Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.02.1979 - 1 D 24.78 - und vom 18.04.1979 - 1 D 60.78 - BVerwGE 63, 195 und 222; st. Rspr.), denn eine Verschlechterung der prozessualen Rechtsposition des Beamten tritt im Disziplinarverfahren allein auf Grund der Verfahrensdauer nicht ein.
  • VGH Hessen, 27.11.1987 - DH 2209/87

    BERUFUNGSBEGRÜNDUNG; FRIST; DISZIPLINARVERFAHREN; VORSTRAFE; VERWERTUNGSVERBOT;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Für die Beurteilung sind Schwere und Ausmaß der Gefährdung dienstlicher Belange im Falle einer Wiederverwendung sowie das Persönlichkeitsbild des Beamten maßgebend (vgl. Urteile des Disziplinarhofs vom 13.12.1985 - DH 683/85 - ders. vom 27.11.1987 - DH 2209/87 - sowie vom 27.04.1989 - DH 2971/88 -).
  • VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 768/11

    Klage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Strafvollzug ein Funktionsbereich ist, in dem ohne erkennbar zuverlässiges Personal das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel nicht erreicht werden kann (VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2002 - 24 DH 141/01 - ).
  • VG Wiesbaden, 10.06.2011 - 28 L 1290/10

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Strafvollzug ein Funktionsbereich ist, indem ohne erkennbar zuverlässiges Personal das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel nicht erreicht werden kann (VGH Kassel, Urteil vom 06.12.2002 - 24 DH 141/01 -).
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